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Aufnahmeantrag FF

AUFNAHMEANTRAG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR DES AMTES SEELOW - LAND

 

Füllen Sie den Aufnahmeantrag in den markierten Feldern aus und drucken Sie den Antrag anschließend aus.
Den Antrag können sie unter folgendem Link downloaden:

 

>>>Aufnahmeantrag FF Seelow-Land<<<

 

Wichtig: Anträge werden nur mit einem aktuellen Passbild bearbeitet!

 

Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr

§ 1 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr

(1) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Bewerbers. Der Antrag ist an den Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung (Träger) zu richten. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(2) Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) unterbreitet dem Träger einen Vorschlag zur Aufnahme eines Bewerbers in die Freiwillige Feuerwehr. Der Träger entscheidet über die Aufnahme des Bewerbers. Der Bewerber hat die Wehrführung vor der Aufnahme und während der Mitgliedschaft über gesundheitliche Einschränkungen, die Einfluss auf die körperliche und fachliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr haben, zu informieren. Ein ärztliches Gutachten hierüber kann verlangt werden.